Name: Lenja
geboren: ca. 2017
Geschlecht: weiblich
Größe: ca. 25 cm (geschätzt)
Rasse: Chihuahua Mischling
Gechipt: ja
Geimpft: ja
Kastriert/Sterilisiert: bei Abgabe la
Aufenthaltsort: Tierheim Piestany/ Slowakei
Die Übergabe erfolgt in 51491 Overath
Bemerkungen: Lenja hat fast keine Zähne mehr

Lenja hat ein hartes Leben bei einem Vermehrer hinter sich. Wir alle sind sehr froh, dass Lenja die Zucht verlassen konnte und nun hier in unserem Partnertierheim leben darf. Endlich darf sie ein artgerechtes Leben führen, sie hat menschliche Ansprache und auch zarte Berührungen. Das erste Mal, dass sie sich in ihrem Leben wohlfühlen darf. Darüber freuen wir uns alle. Genau so freuen wir uns, dass Lenja ab heute auf die Suche nach ihrer eigenen Familie geht. Sie hat, nach allem, was sie in ihrem Leben durchgemacht hat, eine liebe Familie verdient, die ihr zeigt, wie ein Hundeleben bei Menschen ausschaut, die Tiere achten und lieben.
Lenja ist sehr dankbar und daher benimmt sie sich sehr lieb, sowohl zu Menschen als auch zu Artgenossen. Die medizinische Untersuchung hat ergeben, dass sie auf Grund von schlechter Verpflegung fast alle Zähne verloren hat. Bei ihren unzähligen Geburten wurden ihre Welpen wohl auch öfters mit Kaiserschnitt zur Welt gebracht.
Lenja darf in ihrer neuen Familie gerne noch etwas Hunde-Einmaleins lernen und sie darf auch ihre Familie bei ihren Spaziergängen begleiten. Lenja würde sich über Schmusestunden freuen und über Menschen, die Zeit haben, um sich mit ihr zu beschäftigen.
Wer hat sich nun verliebt und möchte eine neue Freundin haben?

Tierwald informiert:
Hunde werden bei Vermehrern als reine Nutztiere gehalten und nur mit dem Nötigsten versorgt.
Dementsprechend und auch rassebedingt können gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen. Sind uns Beeinträchtigungen bekannt, so weisen wir auf diese hin. Es können aber auch Probleme auftreten, die bisher unentdeckt blieben.
Die Hunde werden bei Vermehrern meist völlig isoliert und in Käfigen gehalten. Menschliche Nähe und Umweltreize sind ihnen völlig fremd. Sie müssen alles erst kennenlernen und brauchen viel Verständnis, Geduld und Einfühlungsvermögen.
Jedes Tier wird mit Ihrer Hilfe seinen eigenen Weg ins Leben finden.

Wir fahren monatlich nach Kroatien und in die Slowakei, um Sachspenden zu unseren Partner-Tierheimen zu bringen. Die Hunde, die ein Zuhause gefunden haben, dürfen dann mit uns nach Deutschland ausreisen. Sie sind geimpft, gechipt, kastriert und werden mit Schutzvertrag und gegen Schutzgebühr vermittelt. Die Schutzgebühr beinhaltet unter anderem das Impfen und Chipen, die Kastration/Sterilisation und den Transport.

Welpen werden altersgerecht geimpft und sind noch nicht kastriert.

Bei Interesse oder Fragen zu den Hunden wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Kontaktpersonen, entweder telefonisch, per E-Mail, oder über das Kontaktformular.

Bitte senden Sie uns zur besseren Kontaktaufnahme Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse mit. Vielen Dank.

Tierwald e.V.

Kontakt:
Helke Roßler: helkerossler10@gmail.com 0171-1424428
Waltraud Sonnenberg: Waltraudsbg@gmail.com 01705414494
Gunda Linden: Gunda.linden@gmail.com 01638714206
Manuela Wittrock: manuelawittrock1@gmail.com 01512- 0213931
Ulla Rösel: Ullaroesel@gmail.com 015120184866

www.tierwald.eu

Aktuell sind viele Hunde in unseren Partnertierheimen in Kroatien und in der Slowakei, Hunde in jedem Alter, vom Welpen bis zum Senior, von klein bis groß.

Bitte sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl des Hundes, der zu Ihnen passt.

Impressum:

Tierwald e.V.
Vereinssitz: Am Aggerberg 1, 51491 Overath

1. Vorsitzende: Sylvia Martin-Zippel
Telefon: 0170/5886329
E-Mail: sylvia.tierwald@gmail.com
Fax: ++49(0)32226835042

Amtsgericht Köln, VR 19196
Finanzamt Bergisch Gladbach
Steuernummer 204/5807/0532

Sparkasse Trier, IBAN: DE19 5855 0130 0003 6247 31; BIC: TRISDE55XXX

Tierwald e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein mit Sitz in 51491 Overath (Amtsgericht Köln, Registerblatt VR 19196).

Tierwald e.V. verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz.