Listenhund nach Anlage 1
Name: Eddy
Geboren: ca. April 2020
Geschlecht: männlich
Größe: 48 – 53 cm (ca. Angabe!)
Rasse: Mischling
Gechipt: ja
Geimpft: ja
Kastriert: bei Ausreise ja
Aufenthaltsort: Tierheim Prijatelji/Kroatien
Eddy ist ein Listenhund nach Anlage 1 und kann daher nur direkt vor Ort vermittelt werden. Eine Einfuhr und die Vermittlung durch unseren Verein ist leider nicht möglich.
Bei Interesse an Eddy setzen Sie sich bitte direkt mit dem Tierheim in Verbindung. Bitte bedenken Sie, dass für die Haltung und Einfuhr von Listenhunden gesetzliche Regeln und Vorschriften bestehen.
Eddy lebte ehe er ins Tierheim kam unter schlimmen Bedingungen auf einem vermüllten Grundstück an einer Kette. Als die Mitarbeiter des Tierheimes im April 2021 auf ihn aufmerksam wurden, retteten sie ihn aus dieser Lage und brachten ihn in Sicherheit ins Tierheim.
Eddy ist ein lieber, zugänglicher und freundlicher Hundebub. Er liebt die Mensch die um ihn herum sind und verträgt sich auch mit seinen Artgenossen. Er ist ein aktiver und verspielter Hundebub, dem seine neue Familie auch gerecht werden sollte. Ein Bub für einmal am Tag um die 4 Ecken ist er nicht. Seine neue Familie sollte ebenfalls eine aktive Familie sein und ihm Abwechslung und Auslastung bieten können.
Hier finden Sie weitere Fotos von mir:
https://photos.google.com/…/AF1QipNTcwaZLKmttvoOw2…
Kontakt:
Tierschutzverein „Prijatelji“
V. Nazora 56, Mihovljan
40000 Čakovec, Croatia,
Telefon: 00385 91 8988 004
info@prijatelji-zivotinja.org
Gesprochen wird englisch und etwas deutsch
Impressum:
Tierwald e.V.
Vereinssitz: Am Aggerberg 1, 51491 Overath
1. Vorsitzende: Sylvia Martin-Zippel
Telefon: 0170/5886329
E-Mail: sylvia.tierwald@gmail.com
Fax: ++49(0)32226835042
Amtsgericht Köln, VR 19196
Finanzamt Bergisch Gladbach
Steuernummer 204/5807/0532
Sparkasse Trier, IBAN: DE19 5855 0130 0003 6247 31; BIC: TRISDE55XXX
Tierwald e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein mit Sitz in 51491 Overath (Amtsgericht Köln, Registerblatt VR 19196).
Tierwald e.V. verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz.