Listenhunden nach Anlage 2

Geboren: ca. Dezember 2011
Geschlecht: männlich
Größe: 55 – 60 cm (ca. Angabe!)
Rasse: Mischling-Mastiff
Gechipt: ja
Geimpft: ja
Kastriert: bei Abgabe: ja
Aufenthaltsort: Tierheim Prijatelji/Kroatien
Die Übergabe erfolgt in 51491 Overath

Chrissy gehört zu den Listenhunden nach Anlage 2 und kann daher in verschiedene Bundesländer nur direkt vor Ort vermittelt werden. Eine Einfuhr und die Vermittlung durch unseren Verein ist dort leider nicht möglich.
Bundesländer:
Baden Würtemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hansestadt Hamburg, Nordrhein-Westfalen
Bitte bedenken Sie, dass für die Haltung und Einfuhr von Listenhunden gesetzliche Regeln und Vorschriften bestehen.

Chrissy gehört zu den Hunden die aus einem Romadorf kamen. Hier hätte er möglicherweise keine Überlebenschance gehabt, oder wäre für sein ganzes Leben auf sich alleine gestellt gewesen, ohne jegliche Betreuung. Menschen die sich um die Hunde dort kümmern gibt es eher selten. Im Zuge des Romaprojektes kam er ins Tierheim und darf auch dort bis zur Vermittlung bleiben. Chrissy ist ein sehr starker und sehr aktiver Hundebub. Ein Anfängerhund ist Chrissy absolut nicht. Seine neue Familie sollte sich schon mit der Rasse auskennen und ihn danach auch fördern.

Hier finden Sie weitere Fotos
https://photos.google.com/…/AF1QipMmLP75EmQUMSwyZHKkw25…

Kontakt für die aufgeführten Bundesländer mit Einfuhrverbot:

Tierschutzverein „Prijatelji“
V. Nazora 56, Mihovljan
40000 Čakovec, Croatia,
Telefon: 00385 91 8988 004
info@prijatelji-zivotinja.org

Impressum:
 
Tierwald e.V.
Vereinssitz: Am Aggerberg 1, 51491 Overath
 
1. Vorsitzende: Sylvia Martin-Zippel
Telefon: 0170/5886329
E-Mail: sylvia.tierwald@gmail.com
Fax: ++49(0)32226835042
 
Amtsgericht Köln, VR 19196
Finanzamt Bergisch Gladbach
Steuernummer 204/5807/0532
 
Sparkasse Trier, IBAN: DE19 5855 0130 0003 6247 31; BIC: TRISDE55XXX
 
Tierwald e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein mit Sitz in 51491 Overath (Amtsgericht Köln, Registerblatt VR 19196).
 
Tierwald e.V. verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz.