Geboren: 01. Juni 2016
Geschlecht: weiblich
Größe: 50 – 55 cm (ca. Angabe!)
Rasse: Mischling
Gechipt: ja
Geimpft: ja
Kastriert: bei Abgabe ja
Aufenthaltsort: Tierheim Prijatelji/Kroatien
die Übergabe erfolgt in 51491 Overath
Handicap: Butterfly hat eine alte Verletzung an der linken Pfote, die sie allerdings nicht behindert. Es handelt sich dabei um Osteomielitys (Entzündung des Knochenmarks).
Butterfly – kleines Handicap! Wen stört es?
Butterfly kam aus einem Romadorf. Die Tierheimmitarbeiter waren mit den städtischen Angestellten unterwegs, um Hunde für die Kastration zu beschlagnahmen. So stießen sie auf Butterfly. Sie bemerkten schnell, dass sich niemand um sie kümmerte, und daher wurde Butterfly gleich ins Tierheim gebracht.
Sie hat eine alte Verletzung an ihrer linken Vorderpfote, die sie allerdings in ihrem Bewegungsablauf zur Zeit nicht beeinträchtigt.
Nun ist Butterfly auf der Suche nach ihrer eigenen Familie.
Butterfly konnte einen sehr begehrten Pflegeplatz ergattern. Dieser ist im Anwesen vom Bruder der Tierheimleiterin. Dort ist sie mit einigen Hunden in einem Gehege zusammen und auch dies macht ihr keinerlei Probleme. Sie ist fröhlich und verspielt und liebt die Gesellschaft, hauptsächlich von King und Aska. Klar hat sie auch Freundschaft mit den Menschen, und diese Freundschaft genießt sie in vollen Zügen. Aber sie muss die Menschen kennen. Sind es fremde Menschen, dann ist sie ziemlich schüchtern und zurückhaltend.
Eine Dauerläuferin ist Butterfly auf Grund ihrer Verletzung nicht. Allerdings möchte sie sehr gerne ihre Umgebung kennenlernen und ihre Spaziergänge genießen. Auch möchte sie zusammen mit Frauchen und Herrchen das Hunde-Einmaleins lernen und begreifen. Hundeanfänger können mit ihr sehr gerne die Hundeschule besuchen. Dort kann sie dann mit ihren Hundekumpels gemeinsam lernen, und das macht riesigen Spaß.
Wenn Sie sich die Bilder etwas intensiver anschauen, dann erkennen Sie, dass die linke Pfote etwas dicker und größer ist. Ursache davon ist die Knochenmarksentzündung. Butterfly stört sich an ihrer Beeinträchtigung nicht und falls Sie sich daran auch nicht stören, dann sollten Sie sich Gedanken machen, ob Butterfly nicht Ihre neue Mitbewohnerin sein darf.
Hier sehen Sie Butterfly in einem tollen Video
ein weiteres, herrliches Video mit einer tollen Butterfly
zusammen mit King und Aska. Sie sehen selbst, dass die Verletzung der Pfote die Süße nicht beeinträchtigt.
Wir fahren monatlich nach Kroatien und in die Slowakei, um Sachspenden zu unseren Partner-Tierheimen zu bringen. Die Hunde, die ein Zuhause gefunden haben, dürfen dann mit uns nach Deutschland ausreisen. Sie sind geimpft, gechipt, kastriert und werden mit Schutzvertrag und gegen Schutzgebühr vermittelt. Die Schutzgebühr beinhaltet unter anderem das Impfen und Chipen, die Kastration/Sterilisation und den Transport.
Welpen werden altersgerecht geimpft und sind noch nicht kastriert.
Bei Interesse oder Fragen zu den Hunden wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Kontaktpersonen, entweder telefonisch, per E-Mail, oder WatsApp.
Tierwald e.V.
Kontakt:
Helke Roßler: helkerossler10@gmail.com 0171-1424428
Manuela Wittrock: manuelawittrock1@gmail.com 01512- 0213931
Waltraud Sonnenberg: Waltraudsbg@gmail.com 01705414494
Gunda Linden: Gunda.linden@gmail.com 01638714206
Aktuell sind viele Hunde in unseren Partnertierheimen in Kroatien und in der Slowakei, Hunde in jedem Alter, vom Welpen bis zum Senior, von klein bis groß.
Bitte sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl des Hundes, der zu Ihnen passt.
Impressum:
Tierwald e.V.
Vereinssitz: Am Aggerberg 1, 51491 Overath
1. Vorsitzende: Sylvia Martin-Zippel
Telefon: 0170/5886329
E-Mail: sylvia.tierwald@gmail.com
Fax: ++49(0)32226835042
Amtsgericht Köln, VR 19196
Finanzamt Bergisch Gladbach
Steuernummer 204/5807/0532
Sparkasse Trier, IBAN: DE19 5855 0130 0003 6247 31; BIC: TRISDE55XXX
Tierwald e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein mit Sitz in 51491 Overath (Amtsgericht Köln, Registerblatt VR 19196).
Tierwald e.V. verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz.