




Chipnummer: 2301324
geboren: 01. Mai 2024
Geschlecht: weiblich
Größe: ca. 42 – 46 cm (ca.Angabe)
Rasse: Mischling
Gechipt: ja
Geimpft: ja
Kastriert/Sterilisiert: bei Abgabe ja
Aufenthaltsort: Tierheim Prijatelji/Kroatien
Die Übergabe erfolgt in 51491 Overath
Anita lebte mit einer weiteren Hündin in ihrem Zuhause in Kroatien. Leider konnte sich der Besitzer nicht mehr um seine beiden Hunde kümmern und deshalb verbrachte er diese ins Tierheim. Wir suchen nun für jedes der Hunde eine neue Familie, bei der sie ihr neues Zuhause finden können. Heute helfen wir Anita bei ihrer Wohnungssuche.
Anita ist eine aktive, flinke und verspielte Hündin. Sie tobt sehr gerne und da ist das Trainingsgelände für sie natürlich eine sehr willkommene Einrichtung. Dort hat die ausreichend Platz zur Verfügung, um sich richtig auszuleben. Hoffentlich weiß Anita, dass es auch noch andere Dinge im Leben gibt, als nur durch die Gegend zu flitzen und mit dem Ball zu spielen, denn wenn Anita in ihre eigene Familie kommt, dann wartet dort für sie eine ganze Menge Arbeit. Natürlich wird diese Arbeit auch aus Spielen und Toben bestehen, aber als allererstes muss sich Anita an ihre neue Umgebung gewöhnen und ihre neuen Menschen richtig kennenlernen. Hat sie dies geschafft, dann heißt es lernen und üben und zwar die Benimmregeln. Diese sind sowohl für die Menschen als auch für Anita sehr wichtig, denn nur wenn sie die Menschen und auch die Tiere an die abgesteckten Regeln halten, dann ist ein stressfreies Zusammenleben in einer Familie möglich. Das weiß Anita natürlich, und daher wird sie sich beim Lernen anstrengen und ganz viel üben, damit sie alles korrekt lernt. Anita weiß auch, dass ihre Familie sie beim Lernen unterstützen wird. Die Menschen erklären und zeigen ihr alles und Anita passt gut auf und versucht dann, das Erlernte korrekt umzusetzen. Wenn Anita dann ihre täglichen Lernziele erreicht hat, dann darf sie wieder toben und spielen.
Es wäre schön, wenn bei ihrer neuen Wohnung ein Stück Gartenland oder eine gesicherte Wiese zur Verfügung stehen würde. Da hätte Anita dann genügend Platz, um zu lernen, um zu spielen und um zu toben.
Na, wer ist denn hier aktiv im Trainingsgelände unterwegs? (Februar 2026)
https://www.youtube.com/watch?v=7vlMjCDXONs
Wir fahren monatlich nach Kroatien und in die Slowakei, um Sachspenden zu unseren Partner-Tierheimen zu bringen. Die Hunde, die ein Zuhause gefunden haben, dürfen dann mit uns nach Deutschland ausreisen. Sie sind geimpft, gechipt, kastriert und werden mit Schutzvertrag und gegen Schutzgebühr vermittelt. Die Schutzgebühr beinhaltet unter anderem das Impfen und Chipen, die Kastration/Sterilisation und den Transport.
Welpen werden altersgerecht geimpft und sind noch nicht kastriert.
Bei Interesse oder Fragen zu den Hunden wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Kontaktpersonen, entweder telefonisch, per E-Mail, oder über das Kontaktformular.
Bitte senden Sie uns zur besseren Kontaktaufnahme Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse mit. Vielen Dank.
Tierwald e.V.
Kontakt:
Helke Roßler: helkerossler10@gmail.com 0171-1424428
Waltraud Sonnenberg: Waltraudsbg@gmail.com 01705414494
Gunda Linden: Gunda.linden@gmail.com 01638714206
Manuela Wittrock: manuelawittrock1@gmail.com 01512- 0213931
Julia Krzencek: juliakrzencek@gmx.de 0176-24169271
Aktuell sind viele Hunde in unseren Partnertierheimen in Kroatien und in der Slowakei, Hunde in jedem Alter, vom Welpen bis zum Senior, von klein bis groß.
Bitte sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl des Hundes, der zu Ihnen passt.
Impressum:
Tierwald e.V.
Vereinssitz: Am Aggerberg 1, 51491 Overath
1. Vorsitzende: Sylvia Martin-Zippel
Telefon: 0170/5886329
E-Mail: sylvia.tierwald@gmail.com
Fax: ++49(0)32226835042
Amtsgericht Köln, VR 19196
Finanzamt Bergisch Gladbach
Steuernummer 204/5807/0532
Sparkasse Trier, IBAN: DE19 5855 0130 0003 6247 31; BIC: TRISDE55XXX
Tierwald e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein mit Sitz in 51491 Overath (Amtsgericht Köln, Registerblatt VR 19196).
Tierwald e.V. verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz.


