geboren: 24. Juni 2023
Geschlecht: weiblich
Größe: ca. 40 – 45 cm (ca. Angabe!)
Rasse:  Mischling
Gechipt: ja
Geimpft: ja
Kastriert/Sterilisiert: bei Abgabe ja
Aufenthaltsort: Tierheim Prijatelji/Kroatien
Die Übergabe erfolgt in 51491 Overath

Urspünglich stammt die Junghündin Änny aus einer Romasiedlung und durfte von dort aus im Tierheim einziehen. Da ist es natürlich kein Wunder, dass sie den Menschen gegenüber etwas vorsichtig und zurückhaltend war. Dies ist dann allerdings nur beim ersten Kontakt. Sie beobachtet dann die Menschen, merkt aber sehr schnell, dass ihr nichts geschieht und kann dann nett zu den Menschen sein und sich anfreunden.

Vor kurzem hatte sie eine tolle Zeit mit ihrer Trainerin. Die Beiden waren im Trainingsgelände unterwegs. Dies Zeit hat Änny in zweierlei Arten genossen. Erstens konnte sie umherrennen und das Trainingsgelände erkunden und zweitens war sie mit ihrer geliebten Trainerin eine kleine Zeitspanne alleine. Einen Menschen nur für Änny alleine, genau dies ist ihr Lebenswunsch. 

So wird es dann wohl auch in ihrer eigenen Familie sein. Menschen, die sich mit Änny beschäftigen und die Änny lieben. Änny wird dann sehr schnell merken, dass alle Familienmitglieder sehr gerne ihre Zeit mit Änny verbringen wollen und dies wird Änny dann mit voller Begeisterung auch genießen. Aber Änny versteht sich nicht nur mit Menschen, sie liebt auch ihre Artgenossen. Sie lebt hier im Tierheim mit Rüden und Hündinnen in einem Gehege zusammen. Wir würden uns für Änny eine Familie wünschen, die sehr viel Zeit mit ihr verbringen kann und die sie überall mit hinnimmt. Änny möchte schmusen und knuddeln und sich mit Frauchen und Herrchen zusammen freuen und mit viel Liebe, Einfühlungsvermögen und Geduld alles lernen, was ein Hundemädel für ihr Leben in einer Menschenfamilie benötigt. 

Was sollten nun die Menschen beachten: Wenn Sie Änny adoptieren wollen, dann wäre es sehr gut, wenn sie in ihrer neuen Wohnung etwas Zeit bekommt, damit sie sich an die fremde Umgebung und auch an ihre neuen Menschen gewöhnen kann. Danach können dann Frauchen und Herrchen mit dem Erlernen vom Hunde-Einmaleins beginnen, denn man sollte Änny zeigen, wie sie sich in einer Menschenwohnung benehmen sollte.

Toll im Trainingsgelände unterwegs – Junghündin Änny


Wir fahren monatlich nach Kroatien und in die Slowakei, um Sachspenden zu unseren Partner-Tierheimen zu bringen. Die Hunde, die ein Zuhause gefunden haben, dürfen dann mit uns nach Deutschland ausreisen. Sie sind geimpft, gechipt, kastriert und werden mit Schutzvertrag und gegen Schutzgebühr vermittelt. Die Schutzgebühr beinhaltet unter anderem das Impfen und Chipen, die Kastration/Sterilisation und den Transport.

Welpen werden altersgerecht geimpft und sind noch nicht kastriert.
 
Bei Interesse oder Fragen zu den Hunden wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Kontaktpersonen, entweder telefonisch, per E-Mail, oder über das Kontaktformular.
 
Bitte senden Sie uns zur besseren Kontaktaufnahme Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse mit. Vielen Dank.
 
Tierwald e.V.
 
Kontakt:
Helke Roßler: helkerossler10@gmail.com 0171-1424428
Manuela Wittrock: manuelawittrock1@gmail.com 01512- 0213931
Waltraud Sonnenberg: Waltraudsbg@gmail.com 01705414494
Gunda Linden: Gunda.linden@gmail.com 01638714206

www.tierwald.eu

Aktuell sind viele Hunde in unserem Partnertierheim in Kroatien, Hunde in jedem Alter, vom Welpen bis zum Senior, von klein bis groß.
 
Bitte sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl des Hundes, der zu Ihnen passt.
  
Impressum:
 
Tierwald e.V.
Vereinssitz: Am Aggerberg 1, 51491 Overath
 
1. Vorsitzende: Sylvia Martin-Zippel
Telefon: 0170/5886329
E-Mail: sylvia.tierwald@gmail.com
Fax: ++49(0)32226835042
 
Amtsgericht Köln, VR 19196
Finanzamt Bergisch Gladbach
Steuernummer 204/5807/0532
 
Sparkasse Trier, IBAN: DE19 5855 0130 0003 6247 31; BIC: TRISDE55XXX
 
Tierwald e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein mit Sitz in 51491 Overath (Amtsgericht Köln, Registerblatt VR 19196).
 
Tierwald e.V. verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz.