




Name: Intern 23L
geboren: 20. November 2025
Geschlecht: weiblich
Größe: ca. 40 cm (Stand März 2026)
Rasse: Mischling
Gechipt: ja
Geimpft: ja
Kastriert/Sterilisiert: Dies ist abhängig vom Alter und vom Entwicklungsstand bei Ausreise. Entscheidend sind hier rein die medizinischen Aspekte.
Aufenthaltsort: Tierheim Piestany/Slowakei
Die Übergabe erfolgt in 51491 Overath
Ich stelle mich mal ganz schnell mit meinem internen Kennzeichnungsmerkmal vor, da ich leider noch keine Namenspatenschaft gefunden habe; und eine Familie suche ich auch!!!
Dieses Welpenmädchen stammt auch einer Zucht. Er durfte gemeinsam mit ihren beiden Geschwistern im Tierheim einziehen. Nun sind die Welpen in Sicherheit und sie werden hier im Tierheim auf ein Leben in einer Menschenfamilie vorbereitet. Aus diesem Grunde geht die Welpin auch auf die Suche nach ihrer eigenen Familie.
Sie benimmt sich im Tierheim natürlich verspielt, neugierig und aktiv. Endlich darf sie ihre Welpenzeit ausleben und sich über eine ganze Menge Dinge erfreuen, die sie täglich sieht und auch erkundet. Da liegt im Tierheim Spielzeug herum, was natürlich sehr gerne ihre Aufmerksamkeit erfordert. Da laufen andere Hunde umher, und da lohnt es sich, diesen bei ihrem Treiben zuzuschauen und sich dort dann doch die eine oder andere Verhaltensweise abzuschauen und dort laufen natürlich auch Menschen herum, bei denen es sich lohnt, diese zu begleiten. Die Menschen sprechen dann sehr gerne die Tiere an und vielleicht bekommen die Tiere dann auch eine Streicheleinheit oder einen leckeren Keks. Auf jeden Fall hat das kleine Mädel gelernt, dass sich die Nähe zu den Menschen lohnen kann.
Sie weiß auch, dass die Menschen mit ihr lernen und üben. Momentan steht da gerade das Leinentraining auf dem Programm und da macht das Welpenmädchen bereits die ersten Fortschritte. Allerdings muss sie da noch eine ganze Menge üben, denn vollständig kann sie noch nicht an der Leine laufen. Aber das wird sie die nächsten Tage mit Bestimmtheit lernen und dann folgen die ersten Schritte bei den Benimmregeln.
Sie sehen also, im Tierheim wir fleißig geübt und gelernt, dann die Tiere sollen nicht total „ungelernt“ bei ihren Menschen einziehen. Allerdings erhalten die Tiere erst in ihrer eigenen Familie den letzten Schliff.
Wir fahren monatlich nach Kroatien und in die Slowakei, um Sachspenden zu unseren Partner-Tierheimen zu bringen. Die Hunde, die ein Zuhause gefunden haben, dürfen dann mit uns nach Deutschland ausreisen. Sie sind geimpft, gechipt, kastriert und werden mit Schutzvertrag und gegen Schutzgebühr vermittelt. Die Schutzgebühr beinhaltet unter anderem das Impfen und Chipen, die Kastration/Sterilisation und den Transport.
Welpen werden altersgerecht geimpft und sind noch nicht kastriert.
Bei Interesse oder Fragen zu den Hunden wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Kontaktpersonen, entweder telefonisch, per E-Mail, oder über das Kontaktformular.
Bitte senden Sie uns zur besseren Kontaktaufnahme Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse mit. Vielen Dank.
Tierwald e.V.
Kontakt:
Helke Roßler: helkerossler10@gmail.com 0171-1424428
Waltraud Sonnenberg: Waltraudsbg@gmail.com 01705414494
Gunda Linden: Gunda.linden@gmail.com 01638714206
Manuela Wittrock: manuelawittrock1@gmail.com 01512- 0213931
Julia Krzencek: juliakrzencek@gmx.de 0176-24169271
www.tierwald.eu
Aktuell sind viele Hunde in unseren Partnertierheimen in Kroatien und in der Slowakei, Hunde in jedem Alter, vom Welpen bis zum Senior, von klein bis groß.
Bitte sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl des Hundes, der zu Ihnen passt.
Impressum:
Tierwald e.V.
Vereinssitz: Am Aggerberg 1, 51491 Overath
1. Vorsitzende: Sylvia Martin-Zippel
Telefon: 0170/5886329
E-Mail: sylvia.tierwald@gmail.com
Fax: ++49(0)32226835042
Amtsgericht Köln, VR 19196
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Steuernummer 204/5807/0532
Sparkasse Trier, IBAN: DE19 5855 0130 0003 6247 31; BIC: TRISDE55XXX
Tierwald e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein mit Sitz in 51491 Overath (Amtsgericht Köln, Registerblatt VR 19196).
Tierwald e.V. verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz.


